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Voraussetzungen, um in der aktuellen Situation den Sportbetrieb wieder aufzunehmen

Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden‐Württemberg   Am 1. Juli 2020 ist in Baden‐Württemberg die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona‐Verordnung Sport – CoronaVO Sport) in Kraft getreten. Diese sieht weitere Lockerungen für den Sport vor, die sowohl Training als auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe ohne Wahrung eines Mindestabstandes unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulassen.   

 

Voraussetzung für die Aufnahme des Trainings‐ und Wettkampfbetriebs ist die Erstellung eines Hygienekonzepts.  Ein solches hat zunächst der Betreiber öffentlicher oder privater Sportanlagen gemäß §§ 2 Abs. 1 S. 1, 5 CoronaVO Sport vorzuhalten, soweit dort Trainingseinheiten stattfinden sollen. Für den Ligabetrieb oder eine Wettkampfserie, also insbesondere Meisterschaftsrunden und Pokalwettbewerbe, müssen gemäß § 4 CoronaVO Sport die jeweiligen Sportfachverbände (SBFV, bfv, wfv) ein die Veranstaltungsreihe übergreifendes Hygienekonzept implementieren. 

Hygienekonzept - Breitensport

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Hygienekonzept - Fussball
Spielbetrieb +Training

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23.02.2022 NEU !

Hygienekonzept - Sportheimbewirtung

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